Was wir fördern

Die Elisabeth Schnitger Stiftung ist fördernd tätig. Derzeit liegt der Fokus in der Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher (Altersspanne: Vorschulalter und Schulalter). Für die Förderung orientieren wir uns an unseren Förderrichtlinien. Wir bitten Sie darum, nur Förderanträge einzureichen, die unseren Förderrichtlinien entsprechen. Thematisch sollten die Projekte dem Bildungssektor zugeordnet werden.

Wir unterstützen gemeinnützige Einrichtungen und Projekte, die sozioökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche (ab Vorschulalter) zu besseren Bildungschancen verhelfen. Dazu zählen wir Projekte im Bereich Sprach- und Lernförderung, Projekte, die zur Persönlichkeitsentwicklung und Talentförderung beitragen, sowie Projekte, die den Erfahrungs- und Wissenshorizont von jungen Menschen erweitern.

Der Förderzeitraum sollte drei Jahre nicht übersteigen. Sollte sich herausstellen, dass der Förderzeitraum nicht eingehalten werden kann, kann bei mehrjährigen Projekten eine kostenneutrale Verlängerung (maximal 6 weitere Monate) beantragt werden. Setzen Sie sich dazu rechtzeitig mit Frau Thavayogarajah in Verbindung.

Die Projektförderung umfasst momentan ausschließlich das Ruhrgebiet. Wir fördern ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Was wir nicht fördern

Folgende Vorhaben werden nicht von der Elisabeth Schnitger Stiftung gefördert:

  • Druckkostenbeihilfe
  • Entwicklungskosten für Arbeitsmaterialien, Lehrmaterialien, Apps etc.
  • Kommerziell ausgerichtete Vorhaben und Institutionen
  • Bildungsprojekte, die keinen Ruhrgebiets-Bezug haben
  • Projekte, die keinen Bildungsbezug in den o.g. Bereichen haben
  • Projekte, die nicht der Zielgruppe entsprechen

Wir bitten Sie die Projektanträge rechtzeitig (mindestens 3 Monate vor Projektbeginn) zu stellen, damit wir genügend Vorlaufzeit haben, um uns über den Projektantrag zu beraten.